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Der gemeinnützige Verein TauschNix e. V. ist eine Initiative zur Aufklärung über die urheberrechtlichen Folgen illegaler Musikdownloads und -uploads aus Internet-Tauschbörsen. Er arbeitet mit Kooperationspartnern aus Politik, Justiz und Verwaltung zusammen. Der Verein ist deutschlandweit aktiv und klärt in Informationsveranstaltungen vor allem an Schulen über legale Alternativen zum illegalen Musiktausch im Internet auf.

Vereinstätigkeit[]

TauschNix entstand 2007 aus der Initiative gegen die Kriminalisierung der Schulhöfe (IGKS) der Firma Tobit.Software. Aufgrund des großen Interesses in Politik und Bevölkerung wurde der Gemeinnützigkeite Verein wenig später gegründet und völlig von Tobit.Software gelöst. Das Unternehmen bleibt aber offizieller Partner des Vereins und stellt kostenlos die Software ClipInc zur Verfügung, die Musik von Internetradios aufzeichnet. Hintergrund der IGKS wie auch des Vereins ist die Klage-/Abmahnwelle der Musikindustrie gegen die Nutzer von Internet-Tauschbörsen.[1]

Ziele[]

Der Verein hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, eine breite Öffentlichkeit für das Thema „legale Musikbeschaffung per Radiomitschnitt“ zu schaffen, um schon frühzeitig eine Kriminalisierung der Kinder und Jugendlichen durch die Musikindustrie zu verhindern. Sein Motto ist Aufklärung statt Abmahnung. Er arbeitet mit der Polizei, Jugendämtern, Klicksafe.de und den Verbraucherzentralen sowie diversen Politikern und Rechtsanwälten zusammen. Er vermittelt Betroffene an Fachanwälte.

Zu den Partnern des Vereins zählen die CDU-Politiker Jens Spahn (MdB), Bernhard Tenhumberg (MdL Nordrhein-Westfalen) und Thomas Jarzombek (MdL Nordrhein-Westfalen und Fraktionsbeauftragter für Neue Medien), der Fachanwalt Christian Solmecke sowie die Kommissariate Vorbeugung/Opferschutz der Kreise Coesfeld, Paderborn, Lippe, Warendorf, Steinfurt und der Stadt Münster (Westf.). Schirmherr des Vereins für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Jugend- und Familienminister Armin Laschet.[2]

Der Verein kritisiert die Klage- bzw. Abmahnwelle der Musikindustrie gegen die Nutzer von Internet-Tauschbörsen als „Kriminalisierung der Schulhöfe“. Deutschland brauche keine Klagewelle der Musikindustrie, sondern Aufklärung, da zu dem Thema Rechtsunsicherheit herrsche. TauschNix informiert an Schulen über legale und gleichzeitig praktikable Alternativen zum illegalen Musiktausch im Internet.[3] Dabei erklärt der Verein die Möglichkeit des privaten Mitschnitts von Musik aus dem Internetradio und der Privatkopie. Seit Januar 2008 ist in Deutschland nicht mehr nur der Upload, sondern auch das Herunterladen von Musikdateien aus offensichtlich illegalen Quellen strafbar (§53 UrhG). Nach Ansicht von TauschNix e. V. seien sich gerade Kinder und Jugendliche ihrer strafbaren Handlungen häufig nicht bewusst, wenn sie im Internet Musik in Filesharing-Börsen tauschen. Auch bei den Eltern herrsche ein Informationsdefizit. Besonders kritisch sieht der Verein, dass durch die Aktionen der Musikindustrie die Schwelle zur Kriminalität durch mangelnde Aufklärung bereits in jungen Jahren überschritten werde.[1]

Medienpräsenz[]

Berichterstattung über TauschNix in den Medien erfolgten u. a. im WDR-Fernsehen[4] und Radio[5], im Internet durch die Online-Ausgabe des SPIEGEL[6] und in zahlreichen Printmedien.[7]

Rechtlicher Hintergrund[]

Der legale Mitschnitt von Musik aus dem Radio beruht nicht auf einer Gesetzeslücke oder rechtlichen Grauzone, sondern ist in den Paragrafen § 53 und §54 UrhG klar geregelt. Das Aufzeichnen von Musik aus dem Radio für private Zwecke (früher mit dem Radiorekorder, heute per Computer deutlich einfacher und klanglich besser) war damals und ist auch heute legal.[8]

Allein aufgrund der Möglichkeit, private Kopien zu erstellen, sind im Kaufpreis von Leer- und Speichermedien, wie zum Beispiel CD-Rohlingen, MP3-Playern oder Brennern GEMA-Abgaben enthalten. Für CD-Rohlinge sind dies je nach Kaufpreis zum Teil mehr als 40 Prozent. Das Geld geht über die GEMA an die Inhaber der Urheberrechte, die mit diesem Geld für die reine Möglichkeit entschädigt werden, dass ihre Musik für private Zwecke kopiert wird.[9][10] Demnach ist es in Deutschland legal, Musik von Internetradios per Computer aufzuzeichnen und anschließend z. B. als MP3 für private Zwecke zu nutzen.


Einzelnachweise[]

  1. 1,0 1,1 „Hintergrund“ auf der Homepage des Vereins, abgerufen am 11. August 2008
  2. Informationen über die Schirmherren auf der Homepage des Vereins, abgerufen am 28. Juli 2008
  3. Medienkompetenz-Netzwerk NRW, abgerufen am 11. August 2008
  4. Ausschnitt auf youtube.com, abgerufen am 11. August 2008
  5. Radioprogramm des WDR 2, abgerufen am 11. August 2008
  6. Artikel vom 29. Januar 2008 auf Spiegel Online, abgerufen am 11. August 2008
  7. Pressespiegel des Vereins, abgerufen am 11. August 2008
  8. Informationen zur Rechtslage auf der Homepage des Vereins, abgerufen am 31. Juli 2008
  9. Informationen über Leermedien/Geräte der GEMA, abgerufen am 30. Juli 2008
  10. Informationen zur Vergütungspflicht der GEMA, abgerufen am 30. Juli 2008


Weblinks[]


Medien[]

Nuvola apps kaboodle Video zum Thema auf YouTube .

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