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Kirchenmusikdirektor (abgekürzt KMD) ist ein hoher kirchlicher Titel, der durch die Leitungen der evangelischen Landeskirchen und der katholischen Diözesen an (in der Regel hauptamtliche) Kirchenmusiker entweder für bestimmte Leitungsaufgaben innerhalb der kirchenmusikalischen Arbeit oder als Ehrentitel für langjährige herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Kirchenmusik verliehen wird.

Regionale und konfessionelle Besonderheiten[]

Im Bistum Limburg ist die Verleihung des Titels an die Wahrnehmung besonderer Aufgabenstellungen und Funktionen wie etwa Glockensachverständiger, Orgelsachverständiger (auch Orgelpfleger) oder Leiter des Referates Kirchenmusik gebunden. In der Evangelischen Landeskirche Württemberg wird der Titel in der Regel am Sonntag Kantate verliehen, die Urkunde stellt der Landesbischof aus. Die Verleihung ist dort ein reiner Ehrentitel; mit der Ernennung sind keine erhöhten finanziellen Bezüge oder andere Privilegien verbunden. In der Ev.luth. Landeskirche Hannovers ist der „KMD“ kein Ehrentitel, sondern mit einer bestimmten Funktion verbunden: die Inhaber von „KMD-Stellen“ üben überregionale Aufsichts- und Visitationsaufgaben aus.

Weitere Differenzierungen bei leitenden Ämtern[]

Der führende Kirchenmusiker einer Landeskirche heißt in der Regel Landeskirchenmusikdirektor (abgekürzt LKMD), je nach Kirche auch Landeskantor oder Landeskirchenmusikwart. Er hat die Fachaufsicht über alle Kantorinnen und Kantoren und trägt in besonderer Weise Verantwortung für das kirchenmusikalische Geschehen innerhalb der Kirche. Er hält engen Kontakt zu den Bezirkskantoren (in manchen Landeskirchen auch Kreiskantoren genannt) und ist ihr fachlicher Ansprechpartner. Er ist in der Regel bei den kirchenmusikalischen Abschlussprüfungen (A-, B- und C-Examen) anwesend. Ferner hält er Kontakt zu den kirchenmusikalischen Ausbildungsstätten (Musikhochschulen und Kirchenmusikhochschulen). Eine besondere Verantwortung hat er bei der Erstellung und Betreuung von kirchlichen Gesangbüchern.

In manchen katholischen Diözesen und Landeskirchen führen die Leiterinnen und Leiter der Ämter/Referate für Kirchenmusik auch den Titel Diözesankirchenmusikdirektor (DKMD) oder Diözesanmusikdirektor (DMD), zumeist jedoch Dommusikdirektor.

Umgang mit dem Titel[]

Der Titel kann als Berufsbezeichnung (etwa bei Namensnennung bei Konzerten) vor dem Namen geführt werden (zum Beispiel: KMD N. N.).

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