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Der Begriff „Speziallager“ wurde von der sowjetischen Besatzungsmacht offiziell nur bis zum August 1948 benutzt. Da aber in einigen solcher Lager viele Insassen noch bis 1950 waren, wird der Begriff auch noch für diesen Personenkreis für die Zeit bis 1950 verwendet. Ein Teil der Areale und Gebäude der Speziallager wurden danach für den Justizvollzug oder als Untersuchungshaftanstalt genutzt; deren Insassen gelten aber nicht als „Speziallagerhäftlinge“.

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