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Olympic rings

Olympische Ringe

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Skulptur vor dem IOC-Hauptquartier

Olympischespiele2008peking

Logo der Olympischen Sommerspiele in Peking 2008

Das Symbol der Olympischen Ringe wurde von Pierre de Coubertin im Jahre 1913 entworfen. Das Symbol besteht aus fünf verschlungenen Ringen in den Farben Blau, Gelb, Schwarz, Grün und Rot. Der sechste verwendete Ton ist Weiß für den Hintergrund.

Da die Olympischen Spiele von Berlin 1916 dem Ersten Weltkrieg zum Opfer fielen, wurde die Olympische Flagge erstmals bei den Spielen 1920 in Antwerpen verwendet.

Pierre de Coubertin sagte 1931 über die Fahne:

Ihre Gestalt ist symbolisch zu verstehen. Sie stellt die fünf Erdteile dar, die in der Olympischen Bewegung vereint sind; ihre sechs Farben entsprechen denen sämtlicher Nationalflaggen der heutigen Welt.

Pierre de Coubertin

Die Farben der Ringe stehen also nicht für jeweils einen bestimmten Kontinent, wohl aber für die Verbundenheit der Kontinente untereinander, indem sich zumindest eine Farbe aus der Nationalflagge der teilnehmenden Nationen in einer Farbe der Olympischen Flagge wiederfindet. Obgleich es seit Entwurf der Fahne Neugründungen von Staaten gegeben hat, gilt die Regel bis heute ohne Ausnahme für alle Staaten der Erde, da für diese traditionell möglichst nur die sechs heraldischen Farben verwendet werden.

Die landläufige Meinung, dass die Ringfarben bestimmten Kontinenten entsprechen (blau = meistens für Europa oder alternativ für Australien, rot = Amerika, gelb = Asien, schwarz = Afrika, grün = meistens für Australien oder alternativ für Europa) hat sich allerdings so festgesetzt, dass vereinzelt sogar im Schulunterricht noch von dieser Zuordnung ausgegangen wird.

Nutzung[]

Am 1. Juli 2004 trat in Deutschland das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) in Kraft, das die Nutzung des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen im geschäftlichen Verkehr exklusiv dem Nationalen Olympischen Komitee (NOK) und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) zuweist. Mit dem Gesetz wurde die Nutzung der Olympischen Ringe ohne Genehmigung trotz der eingetreten Gemeinfreiheit, 70 Jahre nach dem Tod von Pierre de Coubertin, rechtswidrig. Allerdings bleibt die Verwendung in Büchern und anderen urheberrechtlich geschützten Werken über die Olympischen Spiele gestattet.

Dieses neue Immaterialgüterrecht sollte die Olympiabewerbung Leipzigs unterstützen, da Olympische Spiele vom IOC nur an solche Staaten vergeben werden, die ein solches Schutzgesetz erlassen. Kritiker sehen in der Einführung eines solchen Monopols einen bedenklichen Kniefall vor den Kommerzialisierungsinteressen einer privaten Organisation.

Ende 2006 machte in der Weblog-Szene eine Abmahnung gegen das Businessblog Saftblog Furore, dem vorgeworfen wurde, durch die Abbildung der olympischen Ringe und die Erwähnung der Olympischen Spiele in zwei Beiträgen das Schutzrecht des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) verletzt zu haben. Nach einem Proteststurm in der Blogosphäre kam es zu einer Einigung. Parallel dazu wurde eine Bundestags-Online-Petition zur Abschaffung des deutschen Gesetzes eingereicht, der jedoch nicht entsprochen wurde.[1]

Angeblich will der DOSB mit dem Olympiaschutzgesetz gegen die Stadt Nürnberg vorgehen, weil deren Radkampagne "Nürnberg steigt auf" in ihrem Signet drei Fahrräder verwendet, deren sechs Reifen den olympischen Ringen zu ähnlich sein sollen.

Einzelnachweise[]

Weblinks[]

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