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Beitragsordnung
Die Beitragsordnung als flexibles Dokument neben der Satzung
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Zweck
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Schriftliche Festlegung aller Beitragsumfänge (BO) durch die Mitgliederversammlung in einem separaten Dokument.
Flexibel
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Jede Änderung oder/und Anpassung der BO kann durch die Mitgliederversammlung vorgenommen werden, ohne dass die Satzung geändert werden muss.
Voraussetzung
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Innerhalb der Satzung muss die BO als bestimmendes Dokument angeführt werden. Im folgenden eine Beispielformulierung für die Satzung:
- Die Höhe des Mitgliedsbeitrags und dessen Fälligkeit wird in einer gesonderten Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Praxis
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Der Verein legt in seiner Satzung fest, dass die Beitragsumfänge in der BO festgelegt sind (siehe Beispielformulierung). Die Mitgliederversammlung beschließt die BO und füllt sie mit den jeweilig benötigten Paragraphen. Bei jeglichen Änderungen an der BO kann der Verein diese durch die Mitgliederversammlung vornehmen lassen (es gelten die Richtlinien für Beschlüsse der Versammlung). Die beschlossen Änderungen können nun vorgenommen werden, ohne dass der Weg zum Notar und gleichfalls zum Amtsgericht gegangen werden muss. Die BO erspart dem Verein und seinen Organen: Zeit, Geld und Aufwand.